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24.05.2012 - Freizeitnavigator Gesetzliche Bestimmungen nach Tschechien

Gesetzliche Bestimmungen nach Tschechien

Gesetzliche Bestimmungen nach Tschechien



Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze entfallen mit dem Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum am 21.12.2007. EU Bürger müssen sich jederzeit mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (Europapass, vorläufiger Reisepass) ausweisen können. Vorläufige Personalausweise und Kinderausweise ohne Lichtbild werden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt. Die Ausweispapiere müssen noch für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. Für Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, besteht z.T. Pass- oder Visumspflicht. Das Visum muss bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen tschechischen Auslandsvertretung beantragt werden. Eine in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Staat ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung oder auch ein Schengen-Visum berechtigen nicht zur Einreise in die Tschechische Republik. Die Einreise mit deutschem Reisedokument gemäß Genfer Konvention für nichtdeutsche Staatsangehörige ist grundsätzlich visumsfrei möglich. Nicht vergessen: Personalausweis oder Reisepass Krankenkassenkarte (das zw. Deutschland und Tschechien geschlossene Sozialversichungsabkommen schließt Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt ein) Evt. Auslandsreisekrankenversicherung (für Kosten die Krankenkasse nicht abdeckt wie z. B. Rücktransport) Ausreise mit PKW: Grüne Versicherungskarte ist nach wie vor erforderlich Bei Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen - Vignette Absolutes Alkoholverbot am Steuer (0,0 Promille) Höchstgeschwindigkeit (130 km/h Autobahnen, 90 km/h Landstraßen, 50 km/h Ortschaften) Anschnallpflicht, Handy nur über Freisprechanlage Mitführen eines Set mit Ersatzglühbirnen im Auto Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten Haben Sie noch kein neues Europa-Autokennzeichen, dann Kennzeichnungspflicht mit ovalem Nationalitätenkennzeichen für Deutschland in der Größe 17,5 x 11,5 für EU-Bürger. Autourlauber, die in die Tschechische Republik reisen, die nicht den Staaten der Europäischen Union angehören, brauchen weiterhin zusätzlich das große ovale Nationalitäten-Schild, das den zuvor genannten Normen entspricht. Kindersitz ist Pflicht bis 12 Jahre bzw. 150 cm Körpergröße. Zugelassen werden nur Kindersitze mit dem Zertifikat ECE 44/03 oder höher. Fahren Sie nicht mit dem eigenen PKW, sollten Sie eine schriftl. Genehmigung des Halters dabei haben Bei der Fahrt mit einem Leihwagen, ist vorher mit der Autovermietung abzusprechen, dass Sie beabsichtigen, nach Tschechien zu fahren. Ausreise mit Fahrrad: Für jugendliche Radfahrer bis 18 Jahre besteht in Tschechien Helmpflicht.


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