Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).
Dieses Monitoring findet von April 2026 bis Oktober 2028 auch in Gebieten in und um Bodenmais statt.
Lesen Sie hier das Schreiben vom bayerischen Landesamt für Umwelt: Aushang FFH Lebensraumtypenmonitoring