Unkompliziert und einfach in der Region mobil unterwegs sein - und das ohne Auto! Als Bodenmaiser Gast reist du mit der Bodenmaiser Gästekarte mit inkludiertem GUTi-Ticket kostenlos mit Bus und Waldbahn im gesamten Tarifgebiet Bayerwald-Ticket. Einsteigen, fertig, los! Du sparst dabei bares Geld.

Wanderbus (6198) Bodenmais - Silberberg- Arbersee - Arber Bergbahn und zurück
6198: Wanderbus | Hauptsaison 15.09. - 31.10.2026

Alle Infos zum Radbus findest du hier.

Ortsbus Bodenmais

Der Ortsbus verkehrt im gesamten Ortsgebiet von Bodenmais – und das von morgens bis abends. Insgesamt gibt es über 40 Haltestellen. Jede Haltestelle wird stündlich zur selben Minute angefahren. Dadurch ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für dich als Bodenmaiser Urlaubsgast. So bringt dich der Ortsbus nach einem gemütlichen Frühstück in deiner Unterkunft bequem zu den Ausgangspunkten traumhafter Wanderungen, zum Beispiel ins Rißloch oder auf den Silberberg, oder abends zum Essengehen ins Ortszentrum und wieder zurück.

Ein Bus – unzählige Verbindungen

Der Ortsbus ist natürlich an die Abfahrtszeiten der Waldbahn sowie des Wander- bzw. Skibusses angepasst. Damit ergeben sich viele weitere Optionen, ohne Auto zu den Schönheiten des Bayerischen Waldes zu gelangen. Mit dem Wander- bzw. Skibus geht’s zum Beispiel weiter zum Aktivzentrum Bretterschachten, zum Großen Arbersee und zum Großen Arber. Und die Waldbahn bringt dich nach Zwiesel und von hier weiter in den Nationalpark Bayerischer Wald mit seinen interessanten und spannenden Einrichtungen.

Kostenfrei mit deiner Bodenmaiser Gästekarte

Für Bodenmaiser Gäste ist der Ortsbus dank des GUTi-Tickets, das in der Bodenmaiser Gästekarte integriert ist, kostenlos. Einfach beim Einsteigen deine Gästekarte vorzeigen und mitfahren!

Fahrplan Preisliste
Waldbahn Bodenmais - Zwiesel & Anschlüsse
Bus (20) Regen - Bodenmais - Bad Kötzting
Bus (30) Bodenmais - Arnbruck - Viechtach
Bus (51) Bodenmais - Teisnach
Bus (6081) Bayerisch Eisenstein - Arber Bergbahn und zurück
Rufbus

Maulkorbpflicht im ÖPNV

§ 20 Tiere

1. Lebende Haustiere dürfen mitgeführt werden, sofern sie klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z.B. Tierboxen) wie Handgepäck untergebracht sind. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen von Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich.

2. Hunde, die nicht in Behältnisse gemäß Absatz 1 untergebracht sind oder untergebracht werden können, dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie angeleint sind und einen geeigneten Maulkorb tragen.

3. Die Mitnahme sonstiger Tiere sowie von Tieren mit ansteckenden Krankheiten ist ausgeschlossen.

4. Blindenführhunde sowie entsprechend gekennzeichnete Assistenzhunde im Sinne von § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX und § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) werden unentgeltlich befördert und sind vom Maulkornzwang befreit.

Übrigens: Ein nützliches Tool für die Planung deiner Ausflüge ist die „Moby-App“, die Mobilitätsapp für Bayern. Mit dieser können nutzerfreundlich zahlreiche Touren mit Bus und Bahn geplant werden.

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