Viele Rechte – Die Ablösung der Weiderechte
Holz-, Streu- und Weiderecht
Das Weiderecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück die Weide auszuüben. Dieses Recht wird auch Hutrecht, Vieh-Trieb, Trift, Weidegang oder Blumbesuch genannt. Seinen Ursprung hat das „Ewige Waldrecht“, aus dem sich später die Forstrechte entwickelt haben, in der Besiedlungsgeschichte des Bayerischen Waldes. Um den Inneren Bayerischen Wald mit seinen kargen landwirtschaftlichen Böden zu besiedeln, wurden die Siedler mit diesen Rechten angelockt. Mit dem Weiderecht erhielten die Menschen das Recht, zu „schechten“ und zu „brennen“ und Weideplätze „auszureuten“, das heißt, Rodungsarbeiten vornehmen zu dürfen.
Modernisierung in der Landwirtschaft
Die Beweidung der Hochlagen des Bayerischen Waldes, insbesondere der Schachten, war jedoch im Laufe des 19. Jahrhunderts rückläufig. Die sinkende Nachfrage nach Zugtieren war ein wesentlicher Faktor für diese Entwicklung. Nach dem 2. Weltkrieg hielt die Technik im zunehmendem Umfang Einzug in die Landwirtschaft. Das System der Waldweide war durch die moderne Form der Landwirtschaft mit Maschinen, Düngern und anderen Hilfsmitteln nicht mehr notwendig.
Ablösung der Weiderechte
Zudem stiegen die Ablösesummen, die den Bauern als Entschädigung für ihr Weiderecht von der Forstverwaltung angeboten wurden. Vor allem in den 1950er und frühen 1960er Jahren waren die Forstämter bestrebt, die Weiderechte abzulösen.
weitere Informationen
Der 1262 Meter hohe Heugstatt bietet eine traumhafte Aussicht über das Zellertal und die dahinterliegenden Weiten des Bayerischen Waldes. Der Weg zum Gipfel, den ein markantes Holzkreuz mit bunten Fähnchen schmückt, ist gesäumt von Heidelbeersträuchern und alten Fichten.
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